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Freiwilligendienst - jetzt auch in Teilzeit!

Bisher waren junge Menschen unter 27 Jahren, die aus persönlichen Gründen keinen Dienst in Vollzeit absolvieren können, praktisch von der Teilnahme am FSJ, am FÖJ und am BFD ausgeschlossen. Das soll sich nun ändern! Das Bundeskabinett hat im Dezember 2018 den Entwurf eines Freiwilligendienste-Teilzeit-Gesetzes beschlossen.

Durch entsprechende Änderungen des Bundesfreiwilligendienstgesetzes und des Jugendfreiwilligendienstgesetzes werden die rechtlichen Voraussetzungen für die Möglichkeit der Ableistung eines Teilzeit-Jugendfreiwilligendienstes bzw. eines Teilzeit-Bundesfreiwilligendienstes für junge Menschen vor Vollendung des 27. Lebensjahres geschaffen.

Die Voraussetzungen werden beispielsweise dadurch erfüllt, dass Freiwillige ein eigenes Kind oder einen nahen Angehörigen zu betreuen haben, schwerbehindert sind, als Flüchtling noch nebenbei einen Deutschkurs besuchen und nicht die regelmäßige tägliche oder wöchentliche Vollzeit absolvieren können oder ähnliche vergleichbar schwerwiegende Gründe gegeben sind.

Jedes Jahr absolvieren mehr als 80.000 junge Menschen einen Freiwilligendienst in Deutschland – aktuell rund 53.000 im FSJ, rund 3.000 im FÖJ und rund 27.000 im BFD. Mit dem am 3. Dezember durch Ministerin Giffey vorgestellten Konzept für ein Jugendfreiwilligenjahr und bessere Rahmenbedingungen sollen diese Zahlen künftig noch erhöht werden.

Falls du ein berechtigtes Interesse an einem Teilzeit-Freiwilligendienst hast, frage bei den jeweiligen Trägern oder  Einsatzstellen nach, ob sie die Möglichkeit des Teilzeit-Dienstes anbieten.

Nach Einsatzstellen kannst du beispielsweise unter www.bundesfreiwilligendienst.de, www.fsj.bayern.de oder www.foej-bayern.de suchen.


Quelle: Pressemitteilung des BMFSFJ vom 19.12.2018

Freiwilligendienst Teilzeit

Jugendinfo München