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BAföG-Reform: Was gibt’s Neues?

Ab dem Schuljahr und Wintersemester 2024/25 gibt es Änderungen beim BAföG: Erhöhte Bedarfssätze, Ausweitung des Berechtigtenkreises, eine Studienstarthilfe und Neues zur Digitalisierung bei der Antragstellung. Mehr dazu findet ihr hier.

Erhöhung BAföG-Bedarfssätze

Die BAföG-Bedarfssätze für Schüler*innen und Studierende steigen um fünf Prozent.
Der sogenannte Grundbedarf für Studierende stiegt von 452 auf 475 Euro.

Wohnkostenzuschlag

Die Wohnkostenpauschale für auswärtswohnende Studierende wird von 360 Euro auf 380 Euro erhöht. (Für auswärtswohnende Schüler*innen ist eine entsprechende Steigerung vorgesehen.)

Höchstsatz für BAföG

Der max. Höchstsatz für BAföG steigt von 934 auf 992 Euro.

Grundbedarf + Wohnkostenzuschlag + Kranken-/Pflegeversicherungszuschlag* = max. 992 €

*in der Regel erhalten es nur Studierende über 25 Jahren, die nicht mehr über die Eltern krankenversichert sind

Ausweitung des Berechtigtenkreises

Die Elternfreibeträge wurden um 5,25 Prozent angehoben und damit können mehr junge Menschen BAföG bekommen. Das Einkommen minderjähriger Geschwister, die nicht in einer förderfähigen Ausbildung stehen, wird künftig nicht mehr auf den erhöhten Elternfreibetrag angerechnet. Die vorgesehene Anhebung der Bedarfssätze sowie Freibeträge vom Einkommen der Eltern gilt sowohl für Studierende, als auch für Schüler*innen.

Studienstarthilfe

Junge Menschen unter 25 Jahren aus ärmeren Familien (z.B. Familien, die Bürgergeld, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen) können einmalige Studienstarthilfe von 1.000 Euro erhalten. Damit können Studienanfänger*innen z.B. Laptop, Lernmaterialien oder Mietkaution finanzieren. Die Studienstarthilfe kann unabhängig von einem späteren BAföG-Bezug beantragt werden und wird nicht auf das BAföG angerechnet. Die Antragstellung wird voraussichtlich über das Portal „Bafög Digital“ möglich sein. Die 1000 Euro Starthilfe müssen nicht zurückgezahlt werden und werden bei anderen Leistungen nicht als Einkommen angerechnet.

Digitalisierung

Ein weiteres Ziel ist der Bürokratieabbau und schnellere Bearbeitungszeiten.
Außerdem wird auch BAföG Digital stetig verbessert. Die die BAföG Digital-App ist seit Ende Februar 2024 verfügbar, um Nachweis-Uploads einfacher zu ermöglichen. Gleichzeitig wurde der BAföG Rechner veröffentlicht.

Was ist sonst noch neu?

  • Die Freibetragsgrenze soll für eigenes Einkommen der Schüler*innen und Studierenden auf die ab dem 1. Januar 2025 geltende Minijob-Grenze von 556 Euro steigen.
  • Ein sogenanntes Flexibilitätssemester für Studierende: Wenn zum Ende des Studiums die Zeit knapp wird und die Abschlussarbeit drückt, soll Betroffenen die Bafög-Förderung ein halbes Jahr länger gewährt werden dürfen, auch wenn das Ende der Regelstudienzeit schon erreicht ist.
  • Die Frist für einen Wechsel der Fachrichtung wird verlängert. Studierende werden ein Semester länger Zeit bekommen (bis zu Beginn des fünften Fachsemesters), um aus wichtigem Grund die Fachrichtung zu wechseln. Damit wird es einfacher das Studienfach zu wechseln, ohne den Bafög-Anspruch zu gefährden.

Weitere Infos rund ums BAföG findest du HIER

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Quelle:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/faq/2401-bafoeg.html (Stand 17-06-2024)
Bildquelle: Von JIZ mithilfe von Canva zusammengestellt.

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