Du hast einen Schulabschluss oder eine Berufsqualifizierung im Ausland erworben? Du hast Fragen rund um Anerkennung deiner Zeugnisse, weil du in Deutschland studieren oder arbeiten möchtest? In diesem Artikel findest du zahlreiche Infos und Tipps zur Anerkennung von ausländischen Bildungsnachweisen.
Zeugnisanerkennungsstelle
Bayerisches Landesamt für Schule
Stuttgarter Str. 1
91710 Gunzenhausen
Tel.: 0 98 31 / 68 6 - 252
https://www.las.bayern.de/zeugnisanerkennung/
Bei der Anerkennung von ausländischen Bildungsnachweisen wird zwischen drei Formen von Abschlüssen unterscheiden:
- Schulabschlüsse
- Berufliche Abschlüsse (Berufliche Qualifizierung)
- Akademische Abschlüsse (Berufliche Qualifizierung)
Anerkennung von Schulbildung
Im Ausland existieren verschiedene Schulformen, Schulabschlüsse und Notensysteme. Ausländische Schulsysteme sind oft anders als das deutsche Schulsystem aufgebaut. Daher können ausländische Schulabschlüsse nicht einfach wortwörtlich übersetzt werden bzw. sie entsprechen nicht deckungsgleich einem deutschen Schulabschluss.
Eine Orientierung für die Einordnung ausländischer Schulformen und Schulabschlüsse bietet das BQ-Portal: www.bq-portal.de Auf dem Portal zu finden sind außerdem (auf Deutsch und in der jeweiligen Landessprache) Informationen rund um ausländische berufliche Qualifikationen.
Einen Überblick mit der Bewertung und Umrechnung von ausländischen Noten bietet die Tabelle der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen. Die Tabelle aus Download: HIER
Für die Anerkennung der im Ausland (sowie außerhalb von Bayern) erzielten Schulbildung ist die Zeugnisanerkennungsstelle Bayern zuständig. Die Zeugnisanerkennungsstelle bewertet Bildungsnachweise u. a. für:
- den Bereich der Hochschul- und Fachhochschulreifen (Wenn die Hochschule nicht selbst zuständig ist oder entscheiden kann, werden die Bildungsnachweise für den Zugang zu den Hochschulen sowie die Berechnung/Bescheinigung der Durchschnittsnoten von der Zeugnisanerkennungsstelle bewertet.)
- Studienbewerber*innen mit ausländischen Hochschulzugangszeugnissen für die Zulassung zum Studienkolleg
- den Bereich der mittleren Schulabschlüsse (Für berufliche Schulen – wie FOS, BOS, Fachakademien etc. – bei der Einzelnotenberechnung für ausländische Zeugnisse, die als Nachweis eines mittleren Schulabschlusses anerkannt werden.)
- den Bereich des erfolgreichen Mittel- oder Hauptschulabschlusses, soweit diese von der aufnehmenden Schule benötigt werden.
Zeugnisanerkennungsstelle
Bayerisches Landesamt für Schule
Stuttgarter Str. 1
91710 Gunzenhausen
Tel.: 0 98 31 / 68 6 - 252
https://www.las.bayern.de/zeugnisanerkennung/
Bei noch nicht abgeschlossenen Schullaufbahn...
Im Fall der Bewertung von Schulleistungen aus einer noch nicht abgeschlossenen Schullaufbahn gibt es kein Anerkennungsverfahren. Über die Einstufung von Schüler*innen, die ihre Schullaufbahn an einer deutschen Schule fortsetzen, entscheidet die jeweilige Schulleitung in Absprache mit der zuständigen Schulbehörde. Eine (mehrsprachige) Beratung zum bayerischen Schulsystem, zur Schulpflicht und eine Unterstützung bei der Auswahl einer geeigneten Schulform bietet in München die Internationale Bildungsberatung (vom Pädagogischen Institut / Referat für Bildung und Sport) an:
Internationale Bildungsberatung
Goethestraße 53
80336 München
Tel.: 089 233-26875
www.muenchen.de/bildungsberatung
Erforderliche Zeugnisse und die Übersetzung
Für das Anerkennungsverfahren müssen Schulzeugnisse im Original bzw. in amtlich beglaubigter Fotokopie vorgelegt werden (z.B. von einem Notar oder durch die Gemeindeverwaltung). Zeugnisse, die in der deutschen, englischen oder französischen Sprache und Schrift verfasst sind, benötigen in der Regel keine Übersetzung. Zeugnisse in allen weiteren Sprachen müssen übersetzt werden. Alle Übersetzungen müssen von öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzer*innen angefertigt werden. Die Übersetzungen werden im Original vorgelegt.
Grundsätzlich wird empfohlen, jegliche Übersetzungen von Zeugnissen (und weiteren Dokumenten) in Deutschland durchzuführen. Auf dem Portal des Bundes der Übersetzer*innen kann nach öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzer*innen gesucht werden: www.bdue.de
Übersetzungen, die im Ausland angefertigt wurden, müssen von der deutschen Botschaft bzw. einem deutschen Konsulat bestätigt („legalisiert“) werden.
Bewerbung mit ausländischen Bildungsnachwiesen an deutschen Hochschulen
Das Studium an einer deutschen Hochschule setzt einen Bildungsnachweis mit Hochschulzugangsberechtigung voraus. Für bestimmte Studienfächer gibt es außerdem Zulassungsbeschränkungen. Es wird eine entsprechende Durchschnittsnote vorausgesetzt. Die Bildungsnachweise von internationalen Bewerber*innen müssen daher begutachtet werden. Im Zuge dieser Begutachtung wird überprüft, ob:
- das Zeugnis für ein Studium berechtigt (Hochschulzugangsberechtigung)
- was ggf. die Durchschnittsnote ist (Umrechnung in das deutsche Notensystem)
Das Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen anabin gibt im Bereich "Schulabschlüsse mit Hochschulzugang" Auskunft zu ausländischen (Sekundar-)Schulabschlüssen im Hinblick auf den Hochschulzugang in Deutschland. Auch der Deutsche Akademische Auslandsdienst bietet eine Zulassungsdatenbank an, mithilfe derer internationale Bewerber*innen prüfen können, ob und welchen Hochschulzugang (allgemein oder fachgebunden) sie haben. Ein fachgebundener Hochschulzugang bedeutet, dass das Studium nur für bestimmte Fächer möglich ist.
Manche Hochschulen führen die Begutachtung von ausländischen Bildungsnachweisen selbst oder zusammen mit der Zeugnisanerkennungsstelle durch. Einige Hochschulen nutzen hierfür auch den Prüf-Service von Uni-assist e.V. In München kooperieren derzeit (Stand 01/2021) folgende Hochschulen mit Uni-assist e.V.:
- Technische Universität München (TUM)
- Hochschule München (HM)
- Katholische Stiftungshochschule (KSH)
- Hochschule für Fernsehen und Film München (HFF)
Mehr Informationen zu Uni-assist e.V.: www.uni-assist.de
Internationale Bewerber*innen können sich im Vorfeld ihrer Bewerbung bei der Studienberatung der jeweiligen Hochschulen beraten lassen und die Zulassungsvoraussetzungen erfragen. Einige Hochschulen bieten internationalen Bewerber*innen ein spezielles Beratungsangebot an und informieren über die Voraussetzungen (Zeugnisse, Sprachkenntnisse, Versicherungen, Termine etc.) und die einzelnen Anforderungen je nach Studienfach (Durchschnittsnote, Eignungsprüfungen, Vorpraktika, Fächerkombinationen etc.).
Ludwig-Maximilians-Universität München
International Office
Homepage International Office LMU
Technische Universität München
Internationale Studierende
Homepage TUM Bereich Internationale Studierende
Berufliche Abschlüsse
In Deutschland gibt es die Unterscheidung zwischen reglementierten und nicht reglementierten Berufen.
Bei reglementierten Berufen wird die Anerkennung der Berufsqualifikation verlangt, um entsprechend dieser Berufsqualifikation den Beruf ausüben zu dürfen. Zu den reglementierten Berufen gehören zum Beispiel: Medizinberufe, Rechtsberufe, das Lehramt oder Berufe im öffentlichen Dienst. Einen Überblick über reglementierte Berufe bietet die Arbeitsagentur HIER.
Das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen informiert internationale Fachkräfte und Arbeitgeber*innen über das Anerkennungsverfahren bei reglementierten Berufen: www.anerkennung-in-deutschland.de
Das Portal stellt außerdem mit dem Profi-Filter HIER die Suche nach Beratungsstellen und nach zuständigen Stellen für die Anerkennung von Berufsqualifikationen zur Verfügung.
Für manche ausländischen Berufsbezeichnungen fehlen entsprechende deutsche Begriffe. In diesem Fall werden analoge Berufsbezeichnungen verwendet. Bei der Zuordnung eines Referenzberufs kann die Internetseite www.berufenet.arbeitsagentur.de helfen.
Fachkräfte (unabhängig von der Staatsangehörigkeit und des Aufenthaltsstatus), die ihre Berufsqualifizierung aus den Bereichen: Industrie, Handel, Gastronomie und Dienstleistungen haben, können ihre Qualifikationen im Rahmen des Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahrens anerkennen lassen. Die zentrale Stelle für dieses Verfahren befindet sich in Nürnberg – die IHK FOSA (Foreign Skills Approval): www.ihk-fosa.de
Zu den nicht reglementierten Berufen zählen ca. 330 Ausbildungsberufe im dualen System. Es sind Berufe, die rechtlich nicht geschützt sind. Bei nicht reglementierten Berufen besteht die Möglichkeit eines freiwilligen Anerkennungsverfahrens. Dies steigert die Chancen auf dem Arbeitsmarkt und erleichtert eine eventuelle Weiterbildung. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle kann der Profi-Filter HIER des Informationsportals „Anerkennung in Deutschland“ genutzt werden.
Spätaussiedler*innen haben einen Anspruch auf ein Anerkennungsverfahren gemäß dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) und auf das Gleichwertigkeitsverfahren nach dem Bundesqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG). Das Anerkennungsverfahren wird bei der örtlichen IHK durchgeführt. Hierfür soll der Spätaussiedlerausweis beigelegt werden.
Akademische Abschlüsse
Bei akademischen Bildungsabschlüssen ist ebenfalls zwischen den reglementierten und nicht reglementierten Berufen zu unterscheiden.
Reglementierte Berufe müssen das Anerkennungsverfahren durchlaufen. Informationen zum Verfahren und zu den Anerkennungsstellen gibt es auf dem Informationsportal „Anerkennung-in-Deutschland“. Eine Suche nach den zuständigen Stellen bietet der Profi-Filter HIER des o.g. Informationsportals.
Zu beachten ist dabei: das Anerkennungsverfahren gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Für einen nicht reglementierten Beruf gibt es kein Anerkennungsverfahren, sondern die Zeugnisbewertung.
Bei nicht reglementierten Berufen kann ein Gleichwertigkeitszeugnis bei der Zentralstelle für ausländische Bildungswesen in Bonn beantragt werden. Mehr Infos dazu findest du HIER
Das Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen "anabin" stellt Informationen zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise (Hochschulabschlüsse, berufliche Anerkennung, Gradführung) bereit und unterstützt Behörden, Arbeitgeber*innen und Privatpersonen. Homepage Portal anabin
Weitere hilfreiche Informationen
Allgemein
- Suchmaschine für öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzer*innen am Wohnort oder in der Nähe (Bundesverband der Übersetzer Dolmetscher): suche.bdue.de
- Infografiken des Goethe Instituts zur Anerkennung von Bildungsabschlüssen: HIER
- Das Informationsportal MEIN WEG NACH DEUTSCHLAND des Goethe Instituts mit Informationen zum Leben, Lernen und Arbeiten in Deutschland.
- Das Willkommensportal für Einwanderungswillige und Fachkräfte aus dem Ausland: www.make-it-in-germany.com
Informationen und Orientierungshilfen zum Thema Berufsausbildung / Studium in Deutschland
- Die Infografik „Berufsausbildung“ des Goethe Instituts mit der Übersicht, wie Berufsausbildung in Deutschland funktioniert: HIER
- Informationen zum Studium in Deutschland vom Deutschen Akademischen Auslandsdienst: HIER
- Bildungsberatung für Zugewanderte von Garantiefonds Hochschule unterstützt junge Zugewanderte bei der Vorbereitung eines Hochschulstudiums in Deutschland: bildungsberatung-gfh.de
Informationen und Orientierungshilfen zum Thema Anerkennung von Berufsabschlüssen
- Info-Broschüre „Mein Beruf - Meine Chance“ (IHK Foreign Skills Approval FOSA) mit Informationen zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse aus Industrie, Handel, Gastronomie und Dienstleistungen: HIER
- Info-Broschüre „Ausländische Berufsabschlüsse – so funktioniert die Anerkennung“ (2018) (BIHK): HIER
- Netzwerk Qualifikationsanalyse – Anerkennung ausländischer Berufsqaulifikationen bei fehlenden Nachweisen (Prototyping Transfer – Qualifikationsanalysen). Informationen auf der Seite der IHK München und der Seite des Instituts für Berufsausbildung
- Info-Seite für Fachkräfte ohne Berufsabschluss und das Validierungsverfahren der beruflichen Kompetenzen: www.validierungsverfahren.de
Textquelle: JIZ (mit freundlicher Untersützung durch den Input vom Jugendmigrationsdienst IN VIA München e.V.)
Bildquelle: Bild von Chuk Yong - Pixabay
Stand: 12.01.2021