Wichtige Informationen des AMTSGERICHTES MÜNCHEN:
Beratungshilfe kann grundsätzlich schriftlich beantragt werden, jedoch besteht die Möglichkeit einen Termin zu vereinbaren.
Bei Fragen zu Beratungshilfesachen oder zur Terminvereinbarung können Sie sich von Montag bis Donnerstag von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr sowie Mittwoch von 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr an die Telefonnummer 089 - 5597 3719 wenden.
Adresse:
Amtsgericht München
Beratungshilfe
Pacellistraße 5
80333 München
Was ist Beratungshilfe?
Sie wollen sich rechtlich beraten lassen?
Rechtsberatung ist grundsätzlich nur durch Rechtsanwälte bzw. Personen möglich, denen die Erlaubnis zur Rechtsberatung erteilt wurde.
Gerichte führen keine Rechtsberatung durch.
Das Beratungshilfegesetz ermöglicht Rechtsuchenden, die über kein oder nur geringes Einkommen oder Vermögen verfügen, zur Wahrnehmung ihrer Rechte außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens Rechtsberatung und Rechtsvertretung durch einen Anwalt ihrer Wahl gegen eine kleine finanzielle Eigenleistung.
Die weiteren durch die anwaltliche Tätigkeit anfallenden Kosten werden durch die Landeskasse übernommen.
Beratungshilfe ist damit das Gegenstück zur Prozesskostenhilfe. Letztere kann nur für ein gerichtliches Verfahren beantragt werden.
Grundsätzlich kann Beratungshilfe in allen Rechtsgebieten (z.B. Zivil-, Verwaltungs-, Verfassungs-, Sozial-, Arbeits-, Strafrecht und OWIG) gewährt werden, auch für das obligatorische Güteverfahren.
Beratungshilfe wird nur auf Antrag gewährt.
Dem Rechtsuchenden steht es frei, unmittelbar einen Anwalt seiner Wahl aufzusuchen und den Beratungshilfeantrag später über seinen Anwalt bei Gericht einzureichen oder sich zuerst an das Amtsgericht seines Wohnortes (allgemeiner Gerichtsstand) zur Stellung eines Antrages auf Gewährung von Beratungshilfe zu wenden.
Im Hinblick darauf, dass das Amtsgericht nur unter bestimmten, im Beratungshilfegesetz geregelten Voraussetzungen Beratungshilfe bewilligen kann, kann es zur Vermeidung eines Kostenrisikos ratsam sein, den Beratungshilfeantrag vor dem Aufsuchen eines Anwalts beim örtlich zuständigen Amtsgericht schriftlich oder durch persönliche Vorsprache zu stellen.
Jeder Anwalt ist verpflichtet, Beratungshilfe zu leisten und bei ersichtlicher Bedürftigkeit den Rechtsuchenden auf diese Möglichkeit hinzuweisen.
Auch Rechtsbeistände, die Mitglied der Rechtsanwaltskammer sind, gewähren Beratungshilfe.
Auf der Webseite des Amtsgerichtes finden Sie unter "Weitere Informationen" ein Hinweisblatt welches Sie über die notwendigen Unterlagen informiert, die Sie zusammen mit dem ebenfalls dort erhältlichen Antragsformular bei Gericht vorlegen bzw. dorthin übersenden.
Soweit Ihr Beratungshilfeantrag bewilligt wird, erhalten Sie einen Berechtigungsschein unter genauer Bezeichnung der Angelegenheit, den Sie Ihrer Anwältin bzw. Ihrem Anwalt oder Rechtsbeistand aushändigen. Der Berechtigungsschein wird nach Abschluss anwaltlicher Beratung bzw. außergerichtliche Vertretung bei Gericht zusammen mit dem Vergütungsantrag eingereicht.
QUELLE:
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/muenchen/verfahren_02.php
(01/2025)
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Zusatz-Hinweise von uns, dem Jugendinformationszentrum München:
Der Münchener Anwaltverein (ebenfalls im Amtsgericht zu finden) bietet Rechtsberatung für Bürger*innen mit geringem Einkommen an. Die einmalige, mündliche
Beratung kostet 6,-- Euro und findet im Amtsgericht München statt. Die Bedürftigkeit muss anhand der mitgebrachten Unterlagen nachgewiesen werden.
Weitere Infos unter www.muenchener-anwaltverein.de
Für Kinder und Jugendliche gibt es im JIZ regelmäßige (anonyme + kostenlose) Beratungstermine mit ehrenamtlichen Jurist*innen (es handelt sich hierbei um unverbindliche Rechtsauskünfte - es können keine Fälle/Mandate übernommen werden).
Infos + Temrine siehe unter: https://jiz-muenchen.de/de/beratung/