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Das Vormundschaftsrecht. Wer sorgt für Kinder ohne Eltern?

"Kinder, die ihre Eltern verloren haben, von ihnen alleingelassen worden sind oder deren Eltern schlicht nicht in der Lage sind, sich ausreichend um sie zu kümmern. In solchen Fällen springt der Staat ein und stellt den Kindern einen Vormund zur Seite. Die Rechtsbeziehung zwischen diesen Kindern, den Mündeln, und dem Vormund sowie das Verhältnis der beiden zum Staat ist im Vormundschaftsrecht geregelt."

Stand: Januar 2023

Herausgebende:
Bundesministerium der Justiz
Referat Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerdialog
11015 Berlin

Text- und Bezugsquelle: bpb

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