Aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Corona-Pandemie setzt das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Zuschusskomponente der Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingter Notlage für den November und darüber hinaus bis zum Ende des Wintersemesters ab dem 20. November wieder ein. Darüber hinaus gibt es Erweiterungen beim KfW-Studienkredit.
Durch den Teil-Lockdown werden vermutlich wieder Einkünfte für Studierende wegfallen. Deshalb wurde die Unterstützung über den November hinaus auf das ganze Wintersemester ausgedehnt wird. Auch bei der durchgängig verfügbaren zweiten Komponente der Überbrückungshilfe für Studierende - dem KfW-Studienkredit – gibt es eine Erweiterung. Er wird für das komplette Jahr 2021 zinsfrei gestellt. Ausländische Studierende können noch bis März drei Anträge stellen.
Das wichtigste Instrument zur Studienfinanzierung bleibt das BAföG. Hier bekommen Studierenden im Schnitt höhere Förderung. Den Betroffenen wird empfohlen, zunächst mögliche BAföG-Ansprüche zu prüfen und gegebenenfalls einen Antrag auf BAföG zu stellen, bevor sie auf die Überbrückungshilfen oder den KfW-Studienkredit zurückgreifen.
Die Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen umfasst:
- den Zuschuss
- den Studienkredit der KfW
Zuschuss
Studierende an staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland konnten zur Linderung von pandemiebedingten Notlagen von Juni bis September 2020 eine Überbrückungshilfe in Form eines Zuschusses beim regional zuständigen Studierenden- bzw. Studentenwerk beantragen. Diese Hilfe wird ab November für das gesamte Wintersemester wiedereingesetzt. Sie bleibt damit Teil eines großen Pakets des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Unterstützung von Studierenden.
Antragsberechtigt sind Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland immatrikuliert, in Deutschland wohnen und nicht beurlaubt waren. Dies gilt für Studierende aus dem In- und Ausland, ohne Altersbegrenzung.
Der Zuschuss wird monatlich zugesagt bis zu einer Höhe von 500 Euro. Zuständig für die Antragsbearbeitung sind die 57 regionalen Studierenden- und Studentenwerke, wobei die Anträge ausschließlich online über die etablierte bundesweit einheitliche IT-Plattform gestellt werden. Eine Beantragung ist seit dem 20.11. wieder möglich.
- Das Online-Tool für die Antragstellung ist HIER zu finden
Studienkredit der KfW
Weitere wesentliche Säule der Überbrückungshilfe ist der Studienkredit der KfW. Dabei handelt es sich um ein bewährtes Programm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Seit 2006 bietet es Studierenden die Möglichkeit, monatlich bis zu 650 Euro aufzunehmen.
Antragsberechtigt sind Studierende aller staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland im Alter von 18 bis 44 Jahren, die eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- deutsche Staatsbürger mit inländischer Meldeadresse,
- Familienangehörige eines deutschen Staatsbürgers, die sich mit ihm in Deutschland aufhalten und hier gemeldet sind,
- EU-Staatsbürger, die sich rechtmäßig seit mindestens drei Jahren ständig in Deutschland aufhalten und hier gemeldet sind,
- Familienangehörige eines solchen EU-Staatsbürgers, die sich mit ihm in Deutschland aufhalten und hier gemeldet sind,
- Bildungsinländer und in Deutschland gemeldet.
Für die Überbrückungshilfe wurde schon im Frühjahr der Berechtigtenkreis des klassischen KfW-Studienkredits bis zum 31.März 2021 befristet erweitert. So können ihn auch ausländische Studierende – aus Drittstaaten und EU-Bürger, die sich erst kurz in Deutschland aufhalten –in Anspruch nehmen.
Das Darlehen wurde für alle Darlehensnehmer zunächst befristet bis März 2021 zinslos gestellt. Diese Zinsvergünstigung wird nun bis zum Jahresende 2021 verlängert. Die Kosten übernimmt das BMBF.
Es gilt das bewährte Antragsverfahren.
Nähere Informationen: www.kfw.de/studienkredit-coronahilfe.
Weitere Informationen:
FAQ des BMBF zu den Überbrückungshilfen findest Du HIER.
Nach Lektüre der FAQ beantwortet die BMBF-Hotline zur Überbrückungshilfe flankierend die wichtigsten Fragen zur Überbrückungshilfe:
Telefon: 0800 26 23 003
Servicezeiten der Hotline:
- Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr
- Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Individuelle Fragen zu den Anträgen kann das Studierendenwerk vor Ort klären.
Textquelle: Pressemitteilung des Deutschen Studierendenwerks von 20.11.2020
Bildquelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung, Dashboard Überbrückungshilfe für Studierende © BMBF