Fragen? Wir haben die Antworten für dich!

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Häufige Suchen:

Rechtliche Frage(n) ?!

„Was darf man rechtlich und was nicht?“ - das ist beim umfangreichen deutschen Rechtssystem nicht immer einfach zu durchschauen. Deshalb geben wir einen ersten Überblick über häufig gestellte Rechtsfragen junger Menschen und wo man Ansprechpartner*innen und Anlaufstellen findet, falls die Themen und Fragestellungen umfangreicher sind. Folgende Infos haben großteils unsere Kolleg*innen der Jugendinfo Augsburg recherchiert - alle Angaben ohne Gewähr!

Rechtliche Fragen in Situationen mit:

1) MEDIEN

-> Internet (Downloads)

Was ist erlaubt? Das Mitschneiden von Internetradio und Internetfernsehen ist nur für den privaten Gebrauch erlaubt, nicht zur gewerblichen Nutzung, d.h. nicht zum Verkauf (vgl. §53 Urheberrechtsgesetz).

Rechtliche Grauzonen sind dagegen Tauschbörsen, Filesharing, Uploads etc., die alle möglichen Dateien (Filme, Musik, Programme, usw.) bereithalten. In all diesen Fällen muss davon abgeraten werden, sich daran in jeglicher Form zu beteiligen, da meist in irgendeiner Weise gegen das Urheberrecht verstoßen wird oder werden kann. Zwar gibt es hier noch nicht in allen Bereichen klare Regelungen, trotzdem können dir bzw. deinen Eltern hohe Geldstrafen drohen (vgl. §106 UrhG). Falls du eine Abmahnung wegen einem dieser Fälle bekommen hast, sollten du und deine Eltern so schnell wie möglich eine*n Anwält*in aufsuchen und das weitere Vorgehen besprechen. Eine Erstberatung bekommst du in unserer kostenlosen Rechtsberatung, siehe Punkt 6.

2) GESCHÄFTE & VERTRÄGE

-> Handy, Haare färben, Piercing, Tattoos

Du darfst wenn du 7 aber noch nicht 18 Jahre alt bist nur bedingt Verträge bzw. Geschäfte gemäß §106 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eingehen. Solange deine Eltern nicht zustimmen, dürfen das nur Verträge oder Geschäfte sein, die für dich entweder von Vorteil, mit deinem Taschengeld bezahlbar sind oder generell für dich nur positive Folgen haben würden, d.h. keine Gefahr für deine Gesundheit darstellen oder keine längerfristige Verbindlichkeit oder Pflichten beinhalten.

Alle anderen Verträge, die du als Minderjährige*r schließt, sind solange schwebend unwirksam bis deine Eltern dem zustimmen, entweder davor oder danach gemäß §108 BGB. Dabei müssen die Verkäufer*innen (z.B. von Haartönungen), die Friseur*innen, die Tattoo-Studios, etc. sich immer vergewissern, wie alt du bist - vor allem bei wiederkehrenden Zahlungsverpflichtungen, wie bei einem Fitnessstudio- oder Handyvertrag (vgl. §110 BGB). Verträge, die du im Internet schließt, haben meist AGBs (Allgemeine Geschäftsbedingungen), wichtige Hinweise oder ein Kleingedrucktes, das du bzw. deine Eltern immer zuvor lesen sollten, da darin Beschränkungen oder Nutzungshinweise beschrieben werden!

3) POLIZEI

Im Umgang mit der Polizei solltest du immer folgendes beachten: Sei freundlich und bleib ruhig! Und: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold! Mach Gebrauch von deinem Schweigerecht! Du musst dich nicht unnötig selbst belasten! Dies gilt für Situationen eines bevorstehenden Polizeigewahrsams oder bei einer persönlichen Durchsuchung.

Beachte dabei folgende Regeln:

- Hab immer deinen Personalausweis dabei!

Du musst zwar deinen Personalausweis und/oder Führerschein herausgeben oder eine Aussage zu deiner Person machen (nur was auf dem Ausweis steht), aber darüber hinaus musst du nichts angeben, auch nicht deinen Beruf, deine Religion oder ähnliches!

- Und vor allem unterschreibe nichts!

Wenn du noch keine 18 Jahre alt bist, sag, dass du vor deiner Aussage deine Eltern zur Unterstützung kontaktieren möchtest.

Weitere Regeln die du beachten solltest:

- Frag bei einer Durchsuchung immer, welcher Verdacht oder welche Straftat vorliegt, die eine Durchsuchung rechtfertigt und welche Dienstnummer der/die jeweilige Beamte/Beamtin hat.

Weitere Informationen erhältst du in unserer kostenlosen Rechtsberatung, siehe Punkt 6.

4) DROGEN

-> Alkohol und Tabak (legale Drogen):

Nach §§ 9 und 10 Jugendschutzgesetz (JuSchG) darfst du ab 16 Jahren nur Bier, Wein oder Sekt trinken. Unter 18 Jahren "harten Alkohol" (z.B. Schnaps) und Tabakwaren zu kaufen oder zu konsumieren ist weder in der Öffentlichkeit noch in Gaststätten erlaubt. Wenn deine Eltern oder ein Vormund dabei sind, darfst du schon ab 14 Jahren geringe Mengen an Alkohol zu dir nehmen oder kaufen (vgl. § 9 JuSchG)

Wer volljährig ist und an Minderjährige harten Alkohol oder Tabak abgibt oder ihnen diesen kauft, macht sich strafbar!

-> Illegale Drogen (z.B. Marijuana, Speed, LSD, Ecstasy)

Der Anbau, der Besitz, die Herstellung, die Einführung, der Handel, die Veräußerung und das Anstiften zum Drogenkonsum sind strafbar. Wenn dich die Polizei mit einer geringen Menge erwischt kann es sein, dass gemäß § 29 Abs. 5 und § 31a Abs. 1 Satz 2 Betäubungsmittelgesetz (BtmG) das Verfahren gegen dich eingestellt wird, meist auch dann, wenn du erstmalig aufgefallen bist.

ABER: Die Auslegung des Begriffs „gering“ ist sehr weit und hängt meist von der Staatsanwaltschaft, dem Bundesland und dem*r Richter*in ab. In Bayern wird ein Besitz meistens sehr strikt geahndet.

Wenn du unter Drogeneinfluss stehst (auch Alkohol) ist es verboten, am Straßenverkehr teilzunehmen, egal ob mit dem Fahrrad, dem Mofa oder dem Auto (vgl. § 316 StGB gem. § 24a Abs. 2 StVG).

Da es eine Fülle an weiteren Problemen und Rechtsfragen gibt, haben wir für die unterschiedlichsten Themen mehrere Flyer, Broschüren, Internetseiten und Ansprechpartner*innen zusammengetragen, um dir weitere wichtige Informationen geben zu können:

5) BROSCHÜREN UND INTERNETSEITEN

-> "München TIPPs":

  • Rechtliche Beratungsmöglichkeiten für junge Leute in München
  • „Endlich 18“, der alle Veränderungen ab dem 18. Lebensjahr näher erklärt.
  • "Rechte als Azubi"
  • "Unterhalt für junge Erwachsene"
  • "Was darf ich ab welchem Alter?"

Alle diese JIZ-'Flyer findest du auf unserer Webseite unter „Downloads“ oder du kommst einfach bei uns im JIZ (Sendlinger Straße 7 - Innenhof) vorbei oder nutzt unser Jugendinfo-Regal in der Stadtbibliothek am Gasteig (im Bereich "update.jung & erwachsen")!

-> Internetseiten, die jede Menge Infos für die unterschiedlichen rechtlichen Probleme und Themen bereithalten sind z.B.:

  1. www.jungeseiten.de (allgemeine Infos unter „Meine Rechte“)
  2. www.polizeifürdich.de (Homepage speziell für Jugendliche)
  3. www.gesetze-im-internet.de/juschg/ (Jugendschutzgesetz)
  4. www.gesetze-im-internet.de/stvg/ (Straßenverkehrsgesetz)
  5. www.gesetze-im-internet.de/urhg/ (Urheberrecht)

Vorsicht: Bei den rechtlichen Hinweisen gibt es teilweise Unterschiede in Bayern!

6) KOSTENLOSE (ERST-)RECHTSBERATUNG IM JIZ

Wir bieten, in Kooperation mit Anwält*innen eine kostenlose und anonyme juristische Erstberatung an. Sie richtet sich an Jugendliche im Alter von 14 bis 27 Jahren und findet jeden Dienstag, von 16 bis 18 Uhr, im JIZ statt. Eine Anmeldung ist nicht nötig, aber wir empfehlen, bereits vor 16 Uhr vor Ort zu sein. (Sendlinger Straße 7 - Innenhof)

7) FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG

-> "Beratungshilfe" für eine anwaltliche Erstberatung:

Beratungshilfe erhalten Bürger*innen der Stadt München, die sich eine Beratung aufgrund persönlicher oder wirtschaftlicher Verhältnisse nicht leisten können. Um sie zu bekommen musst du entweder schriftlich oder mündlich einen Antrag bei einem*r Anwalt*in oder beim Amtsgericht München stellen und Angaben über Einkommen und Vermögen machen. Informationen und Antragsformulare unter www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/muenchen/ (unter "Info & Service" -> "Servicestellen")

-> Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe

Die Prozesskosten- bzw. Verfahrenskostenhilfe erhalten Bürger*innen der Stadt München unter bestimmten Voraussetzungen (es werden die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse geprüft). Zudem muss bei der Prozesskostenhilfe eine Aussicht auf einen erfolgreichen Prozess bestehen.

Antragsformulare unterwww.freistaat.bayern/ (in der Suche „Prozesskostenhilfe eintragen)


Weitere Rechtsberatungsangebote vom JIZ München:

  • Jugend + Polizei:
    Infos + Tipps bei Fragen und Problemen rund um Polizei und Justiz – Anmeldung/Vermittlung erfolgt übers JIZ
  • Mietrechtsberatung für junge Leute (bis 26 Jahre) durch einen externen Fachanwalt.
  • Datenschutz-Sprechstunde durch eine Medienanwältin, Beratung per Mail oder es kann ein Beratungsgespräch im JIZ vereinbart werden. Auf Wunsch: Einstellungsüberprüfung von Apps usw. direkt am Gerät möglich.

-> Alle Fragen bitte jeweils an info@jiz-muenchen.de richten!

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Text-Quelle großteils: TIP - Jugendinfo Augsburg

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