Fragen? Wir haben die Antworten für dich!

Öffnungszeiten:

Mo. 12 - 19 Uhr,
Di. - Fr 13 - 18 Uhr
Sendlinger Str. 7 (Innenhof)
Häufige Suchen:

Freiwilligendienst (FSJ, FÖJ, BFD) – Leistungen A bis Z

Du überlegst dir, einen Freiwilligendienst (FSJ, FÖJ, BFD) zu machen und fragst dich, welche sozialen und anderweitigen Leistungen dir während deines Engagements zustehen? Dann bist du hier richtig. Wir haben für dich recherchiert und die wichtigsten Leistungen von A bis Z zusammengefasst.

Arbeitslosengeld I

Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben Freiwillige erst nach Beendigung des Freiwilligendienstes, und nur dann, wenn der Dienst mindestens zwölf Monate gedauert hat. Das Arbeitslosengeld I wird bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragt. Für Münchner*innen ist es die Münchner Agentur für Arbeit. Wichtig: Der*die Freiwillige muss sich bereits drei Monate vor Ablauf des FSJ/FÖJ/BFD arbeitssuchend melden.

Arbeitslosengeld II (ALG II bzw. "Bürgergeld")

Während des Freiwilligendienstes kannst du "grundsätzlich" Bürgergeld beantragen, wenn deine Einkünfte (das sind zum Beispiel: Kindergeld, elterlicher Unterhalt, Waisen-/Halbwaisenrente oder Verdienste aus einem Nebenjob) zum Leben nicht ausreichen. Dann kannst du als Freiwillige*r mit dem ALG II deine Einkünfte "aufstocken".

Das ALG II besteht aus dem sogenannten Regelsatz und den Kosten für die Unterkunft. Das Bürgergeld wird bei dem zuständigen Jobcenter beantragt. Welches Jobcenter für dich zuständig ist, hängt davon ab, wo du wohnst/gemeldet bist. Ist deine Meldeadresse in München, dann ist das Jobcenter München für dich zuständig. Die Jobcenter in München findest du hier.

NEU: Mit Einführung des Bürgergeldes wird das Taschengeld, das unter 25-jährigen im Rahmen des FSJ/FÖJ und BFD gezahlt wird, nicht mehr auf das Bürgergeld (weder auf das eigene noch auf das der Eltern) angerechnet.

Wichtige Info für unter 25-Jährige:
Junge Menschen unter 25 Jahren können nur dann von zu Hause ausziehen und ALG II erhalten, wenn ein wichtiger Grund für den Auszug vorliegt. Ob ein Freiwilligendienst ein wichtiger Grund ist, kann eine Auslegungssache sein. Manchmal muss begründet werden, wieso der Freiwilligendienst nicht auch am Heimatort gemacht werden konnte.

BAföG

Leider erhalten junge Menschen, die ein Freiwilligendienst machen, kein BAföG. Denn eine Voraussetzung für das BAföG ist eine schulische Ausbildung oder Studium. Ein Freiwilligendienst ist weder Schule noch Studium. Du kannst das BAföG erst nach deinem Freiwilligendienst beantragen, wenn du eine Schule besuchst oder studierst.

Bildungsseminare

Im Rahmen des Freiwilligendienstes werden kostenlose Bildungsseminare und Workshops angeboten. Während des Freiwilligendienstes sind es insgesamt 25 Seminartage – oft in Blöcken: fünf Mal eine Woche lang. Die Teilnahme an den Bildungsseminaren ist verpflichtend.

Elterlicher Unterhalt

Eltern sind verpflichtet, ihre minderjährige Kinder zu versorgen. Das nennt sich Unterhalt. Wenn die Kinder volljährig sind, besteht die elterliche Unterhaltspflicht in der Regel nur dann, wenn sich die Kinder in einer (Erst-)Ausbildung (d.h. Schulbesuch, berufliche Ausbildung oder Studium) befinden. Der Freiwilligendienst zählt erstmal nicht zu einer Art Ausbildung. So gesehen sind die Eltern während eines Freiwilligendienstes nicht verpflichtet, dir einen Unterhalt zu zahlen. Es sei denn, dein Freiwilligendienst dient der beruflichen Orientierung, der Vorbereitung für ein Studium oder ist für die Anerkennung eines Schulabschlusses erforderlich. Im Streitfall muss ein Gericht entscheiden, ob eine Unterhaltspflicht besteht. Es gibt verschiedene Gerichtsurteile, die einen Unterhaltsanspruch befürworten.

Elternzeit

Personen, die einen Freiwilligendienst machen, können leider keine Elternzeit in Anspruch nehmen. (Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit vom Berufsleben für Mütter und Väter und steht nur Arbeitnehmer*innen zur Verfügung).

Fahrtkosten

Im öffentlichen Personennahverkehr erhalten Freiwillige in der Regel ermäßigte Fahrkarten. In München können Teilnehmer*innen am Freiwilligendienst beim MVV die Wochen- und Monatskarten des Ausbildungstarifs II erwerben. Hierfür muss eine entsprechende Bescheinigung des Trägers vorlegt werden. Mehr Infos zum Angebot des MVV findest du hier.

Freiwilligenausweis / Vergünstigungen

Freiwillige erhalten einen Freiwilligenausweis. Gegen Vorlage dieses Ausweises können Rabattierungen und Vergünstigungen, zum Beispiel für Eintritte in Museen, Theater, Kinos oder Schwimmbäder erhalten werden. Diese müssen im Einzelfall erfragt werden. Auf der Webseite www.fuer-freiwillige.de findest du eine Deutschland-Karte mit einem Überblick für Angebote und Ermäßigungen für Freiwillige.

Haftpflicht

Die Einsatzstelle soll die Freiwilligen durch eine Haftpflichtversicherung absichern. Frage am besten bei deiner Einsatzstelle, welche Tatbestände die Haftpflichtversicherung abdeckt.

Kindergeld

Während des Freiwilligendienstes besteht für junge Volljährige (bis 25 Jahren) der Anspruch auf Kindergeld. Auch in der viermonatigen Überganszeit, sprich in der Zeit zwischen Schule und Freiwilligendienst oder zwischen Freiwilligendienst und Studium/Ausbildung wird das Kindergeld gezahlt. Kindergeld wird bei der zuständigen Familienkasse beantragt. Informationen über das Kindergeld und die Suche nach der zuständigen Familienkasse findest du hier.

Krankenversicherung

Während des Freiwilligendienstes müssen die Freiwilligen in der gesetzlichen Krankenversicherung als eigenständige Mitglieder versichert sein. Die Beträge werden komplett vom jeweiligen Träger gezahlt. Wer privat krankenversichert ist, muss für die Dauer des Freiwilligendienstes einer gesetzlichen Krankenkasse beitreten. Auch die Familienversicherung ruht während des Freiwilligendienstes. Nach Beendigung des Freiwilligendienstes kannst du in die Familienversicherung bei deinen Eltern wiederaufgenommen werden, solange du unter 25 Jahre alt, nicht erwerbstätig bist und einer Ausbildung oder einem Studium nachgehst.

Leistungsanrechnung

Ein Freiwilligendienst kann auf einige sozialpflegerische und pädagogische Ausbildungen als Vorpraktikum angerechnet werden. Am besten direkt bei der jeweiligen weiterführenden Schule, Akademie oder Hochschule anfragen.

Minijob / Nebenjob

Alle Nebentätigkeiten (Minijob oder Nebenjob) müssen der Einsatztestelle bzw. dem Träger gemeldet und genehmigt werden. Die Arbeitszeit muss dann außerhalb der Einsatzzeit des Freiwilligendienstes liegen, der Mini-/Nebenjob darf nicht in der gleichen Einsatzstelle sein und es müssen die Höchstarbeitsgrenzen des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden.

Mutterschutz

Das Mutterschutzgesetz gilt auch für schwangere und stillende Frauen, die im Rahmen eines Freiwilligendienstes tätig sind.

Pädagogische Begleitung

Jeder Freiwilligendienst wird von einem Träger betreut. Dort arbeiten pädagogische Fachkräfte, die dich während deines Freiwilligenjahrs begleiten. Sie beantworten deine Fragen rund um deinen Dienst oder unterstützen dich, sollte es mal Schwierigkeiten mit deiner Einsatzstelle geben.

Pflegeversicherung

Alle Freiwilligen werden in der sozialen Pflegeversicherung während ihres Dienstes pflichtversichert.

Steuer (Lohn- bzw. Einkommenssteuer)

Das im FSJ/FÖJ gezahlte Taschengeld ist steuerfrei. Nur Sachleistungen, wie Unterkunft und Verpflegung, oder Geldersatzleistungen (z.B. Zuschuss zu den Fahrtkosten), können einer Besteuerung unterliegen. Dabei werden aber auch die steuerlichen Freibeträge berücksichtigt. Was bedeutet das? Jede*r Bürger*in hat einen jährlichen steuerlichen Freibetrag (auch Grundfreibetrag genannt). Dieser Betrag ist steuerfrei. Wenn du in einem Jahr (nach Abzug von Kosten bzw. Pauschbeträgen) weniger als diesen Betrag verdient hast, zahlst du keine Einkommensteuer. Für das Jahr 2024 beträgt der steuerliche Freibetrag 11.604 €. Wenn du diesen Freibetrag nicht überschreitest, bleiben meistens auch die Sachbezüge in voller Höhe unversteuert. Am besten beim zuständigen Finanzamt klären. Münchner*innen können sich an das Finanzamt München wenden.

Vor Beginn des Freiwilligendienstes müssen Freiwillige ihre Steuer-Identifikationsnummer und ihr Geburtsdatum dem Träger/der Einsatzstelle mitteilen. Wenn du deine Steuer-Identifikationsnummer (IdNr) nicht kennst, kannst du sie online beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erfragen.

Taschengeld

Während eines Freiwilligendienstes erhältst du ein Taschengeld, das in der Regel von der Einsatzstelle ausbezahlt wird (in manchen Fällen überweist die Einsatzstelle das Geld an den Freiwilligendienstträger und dieser zahlt dann das Taschengeld an dich weiter). Die Höhe des Taschengeldes variiert von Einsatzstelle zu Einsatzstelle. Die maximale Höhe des Taschengeldes wird gesetzlich festgelegt und beträgt 2024 monatlich 453,-- € .

Neben dem Taschengeld werden manchmal auch zusätzlich kostenlose Verpflegung, Dienstkleidung und Geldersatzleistungen/Zuschüsse (z.B. für Fahrkarten- oder Verpflegung etc.) geleistet.

Teilzeit

Ein Freiwilligendienst in Teilzeit ist möglich, wenn es Gründe gibt, die einen Dienst in Teilzeit rechtfertigen, wie zum Beispiel: Betreuung oder Pflege, gesundheitliche, physische oder psychische Beeinträchtigungen, bildungsbedingte Herausforderungen sowie besondere Umstände im Integrationsbereich (Qualifizierung, Sprachkurs). Das „berechtigte Interesse“ muss nachgewiesen werden. Beim Bundesfreiwilligendienst (BFD) haben Personen, die mindestens 27 Jahre alt sind, die Möglichkeit, den Freiwilligendienst in Teilzeit auszuführen. Die Teilzeit soll vorab mit dem Träger und der Einsatzstelle besprochen und vereinbart werden. Das Taschengeld und andere Zuwendungen werden für Teilzeitfreiwilligendienstleistende entsprechend gekürzt.

Unfallversicherung

Alle Freiwilligen sind gesetzlich unfallversichert.

Unterkunft

Einsatzstellen sind nicht verpflichtet eine kostenfreie Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Das bedeutet, dass nicht immer eine Unterkunft dabei ist. In manchen Städten gibt es Jugendwohnheime, die günstige Zimmer für Freiwillige anbieten. Eine Voraussetzung, dort aufgenommen zu werden, ist eine frühzeitige Bewerbung, Nachweis über den Freiwilligendienst (zum Beispiel die Zusage) und je nach Wohnheim die Erfüllung der entsprechenden Altersgrenze. Informationen über die Jugendwohnheime in München findest du hier.

Urlaub

Bei Freiwilligendiensten, die zwölf Monate dauern, beträgt der Urlaubsanspruch mindestens 26 Tage. Der Urlaubsanspruch kann sich entsprechend ändern, wenn der Dienst verkürzt oder verlängert wird. Zusätzlich können Freiwillige, die sich neben dem Freiwilligendienst noch ehrenamtlich engagieren, einen Sonderurlaub beantragen.

Vergünstigungen / Freiwilligenausweis

Freiwillige erhalten einen Freiwilligenausweis. Gegen Vorlage dieses Ausweises können Rabattierungen und Vergünstigungen, z. B. für Eintritte in Museen, Theater, Kinos oder Schwimmbäder erhalten werden. Auf der Webseite www.fuer-freiwillige.de gibt es eine Deutschland-Karte, die einen Überblick für Angebote und Ermäßigungen für Freiwillige zeigt. Münchner Freiwillige können den "München-Pass" mit zahlreichen Ermäßigungen beantragen.

Versicherungen

Während des Freiwilligendienstes bist du sozialversichert. Das bedeutet, dass die Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung von der Einsatzstelle übernommen werden. Mehr Infos findest du hier.

Waisenrente / Halbwaisenrente

Während eines Freiwilligendienstes besteht weiterhin Anspruch auf Waisen- oder Halbwaisenrente. Achtung: Wenn du Waisen- oder Halbwaisenrente über eine private Versicherung erhältst, soll vor Antritt des Freiwilligendienstes bei der Versicherung nachgefragt werden, ob der Anspruch während des Dienstes weiterbesteht. Private Versicherungen haben bestimmte Berufsgruppen, wie Ärzt*innen, Architekt*innen etc.

Wartezeit – Studienplatz

Die Zeit während eines Freiwilligendienstes kann als Wartesemester angerechnet werden. Von manchen Hochschulen wird ein Freiwilligendienst als Vorpraktikum anerkannt. Ob und in welchem Umfang, sollte bei der jeweiligen Hochschule erfragt werden.

Wohngeld

Als Freiwilliger kannst du Wohngeld beantragen, wenn du bestimmte Voraussetzungen erfüllst. Du musst ein bestimmtes Einkommen haben. Sprich so viel, dass du die Miete gerade so selbst bezahlen kannst. Außerdem musst du selbst der*die Mieter*in sein. Beachte, dass das Wohngeld nur ein Zuschuss und nie so hoch ist wie die gesamte Miete.

Um Wohngeld zu bekommen, musst du ausreichende Einnahmen haben, darfst aber nicht zu viel Einkommen haben. Als Einkommen gelten: Unterhaltszahlungen (Eltern oder Großeltern), Kindergeld, Waisen-/Halbwaisenrente und Einkommen durch Nebenjobs. Das Taschengeld ist eine Aufwandsentschädigung und kein Lohn. Münchner*innen können das Wohngeld bei der Bewilligungsstelle für Wohngeld beantragen.

Zeugnis

Alle Freiwilligen bekommen am Ende ihres Freiwilligendienstes ein Zeugnis über die Tätigkeit in der Einsatzstelle. Für die Teilnahme an den Bildungstagen wird außerdem ein Zertifikat ausgestellt. Diese Unterlagen kannst du bei deiner Bewerbung für ein Studium, eine Ausbildung oder Arbeit beifügen.

Hinweis:
Alle Angaben sind ohne Gewähr. Wir haben alle Infos nach bestem Wissen recherchiert und überprüft. Wir erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Hast du einen Fehler gefunden oder etwas ist unklar? Gib uns gerne dein Feedback unter info@jiz-muenchen.de Vielen Dank!

Stand: 06/2023

Quellen:

www.jugendfreiwilligendienste.de/antworten-auf-haeufige-fragen.html

www.bundes-freiwilligendienst.de/faq

https://ich-will-fsj.de/was-du-bekommst/bezahlung-und-mehr

www.freiwilligendienste-brk.de/freiwilligendienste/fsj-und-bfd-von-a-z

https://ib-freiwilligendienste.de

+++

Bild: JIZ/Canva

Stand: 05.02.2024

Leistungen Freiwilligendienste_web.png

Jugendinfo München