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Öffnungszeiten:

Mo. 12 - 19 Uhr,
Di. - Fr 13 - 18 Uhr
Sendlinger Str. 7 (Innenhof)
Häufige Suchen:

Zentrum Bayern Familie und Soziales
Oberbayern (Standort Bayerstr.)

Bayerstraße 32
80335 München

089 18966-0
089 18966-1499

http://www.zbfs.bayern.de

Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) ist das zentrale Landesamt im Geschäftsbereich des Bayerischen Arbeits- und Sozialministeriums. Sitz der Behörde ist Bayreuth. Durch seine sieben Regionalstellen ist das ZBFS in allen bayerischen Regierungsbezirken für die Menschen vor Ort da: In Augsburg, Bayreuth, Landshut, München, Nürnberg, Regensburg und Würzburg.

Viele Menschen in Bayern kennen es noch unter der Bezeichnung „Landesversorgungsamt“ und „Versorgungsamt“. Diese Ämter wurden im Jahr 2005 bei der Neugründung unserer Behörde zusammengeführt. Hinzu gekommen sind die Integrationsämter und das Bayerische Landesjugendamt.

Als Generationenbehörde ist das ZBFS unter anderem zuständig für das Elterngeld, die überörtliche Kinder- und Jugendhilfe, Feststellung der Schwerbehinderung und Ausstellung des Ausweises, berufliche Integration schwerbehinderter Menschen und die Entschädigung von Opfern und Förderungen aus EU- und Landesmitteln.

Für den Regierungsbezirk Oberbayern ist die Region Oberbayern des Zentrum Bayern Familie und Soziales mit den Standorten Richelstraße und Bayerstraße örtlich zuständig.
An welche von beiden Sie sich wenden können, richtet sich nach der folgenden Aufstellung:

Für das Schwerbehindertenverfahren (Buchstaben A-Z ) liegt die Zuständigkeit ausschließlich am Standort Bayerstraße (Servicezentrum im Erdgeschoss).

Für das Elterngeld und das neue Landeserziehungsgeld (Geburten ab dem 01.01.2007) gelten folgende Zuständigkeiten:

Geburtstag des Kindes:

01. bis 05.: Auskunft und Beratung im Servicezentrum Bayerstraße
Aktenbearbeitung erfolgt im ZBFS Region Oberfranken - Dienstort Selb

06. bis 10.: Auskunft und Beratung im Servicezentrum Bayerstraße
Aktenbearbeitung erfolgt im ZBFS Region Oberpfalz

11. bis 20.: Auskunft und Beratung im Servicezentrum Bayerstraße
Aktenbearbeitung erfolgt im ZBFS Region Oberbayern (Standort Bayerstraße)

21. bis 31.: Auskunft und Beratung sowie Aktenbearbeitung erfolgt
im ZBFS Region Oberbayern (Standort Richelstraße)

Für die Durchführung des Opferentschädigungsgesetzes, des Soldatenversorgungsgesetz und weiterer Nebengesetze (Buchstaben A-Z ) liegt die Zuständigkeit ausschließlich am Standort Bayerstraße.

Für Verfahren des Sozialen Entschädigungsrechts (Bundesversorgungsgesetz,) gelten folgende Zuständigkeiten:

von A bis H : Region Oberbayern (Standort Richelstraße)

von I bis Z : Region Oberbayern (Standort Bayerstraße)

Hier die Kontaktdaten des zweiten Standortes für die Region Oberbayern:

Zentrum Bayern
Familie und Soziales
- Region Oberbayern (Standort Richelstraße)

Richelstraße 17, 80634 München
Postfach 20 01 24, 80001 München
Telefon: (0 89) 18966- 0
Telefax: (0 89) 18966-2489

e-Mail: poststelle.obb1@zbfs.bayern.de

Quelle: www.zbfs.bayern.de (01/2014)

Jugendinfo München