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Öffnungszeiten:

Mo. 12 - 19 Uhr,
Di. - Fr 13 - 18 Uhr
Sendlinger Str. 7 (Innenhof)
Häufige Suchen:

Die Mitterfelder gGmbH
Einsatzleitung Familienpflege

Mitterfeldstr. 20
80689 München

089 / 58 09 10
089 58091-12

https://www.die-mitterfelder.de/

SELBSTDARSTELLUNG der Mitterfelder gGmbH:

Familienpflege - Haushaltshilfe im Raum München

Unsere ausgebildeten Familienpflegerinnen unterstützen Familien in besonderen Belastungssituationen, wenn die Mutter oder der Vater ausfällt:

-bei einem Krankenhausaufenthalt oder einer bei Kur,
-bei einer Risikoschwangerschaft und nach der Entbindung,
-bei einer akuten Krankheit,
-bei besonderen Belastungen durch eine chronische Erkrankung oder einer Behinderung,
-bei psychischen Erkrankungen.

Wir helfen - schnell und zuverlässig. Die Hilfe erfolgt unabhängig von Religion oder Staatsangehörigkeit.

Unsere ausgebildeten Familienpflegerinnen übernehmen folgende Aufgaben:

- Sie betreuen und beschäftigen die Kinder,
- helfen den Schulkindern bei den Hausaufgaben,
- pflegen und versorgen Säuglinge und Kleinkinder,
- pflegen Kranke oder Familienmitglieder mit Behinderung,
- entlasten und unterstützen die Mutter bei der täglichen Hausarbeit,
- kaufen ein und kochen.

Das Wohl der Kinder steht dabei immer im Vordergrund ihrer Arbeit.

Je nach Situation der Familie können die Kosten von folgenden Trägern übernommen werden:

- Krankenkassen und Rentenversicherungsträger
- Beihilfe
- Jugendhilfe
- Sozialhilfe
- Familien in Eigenleistung

Mütter und Väter, die ihre Kinder überwiegend selbst betreuen, haben während eines Krankenhausaufenthalts oder einer Kur einen gesetzlichen Anspruch auf Haushaltshilfe. Voraussetzung für die Gewährung der Leistung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, dass bei Beginn der Hilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das eine Behinderung hat und auf Hilfe angewiesen ist. Haushaltshilfe gem. § 38 SGB V oder § 199 RVO muss bei der Krankenkasse beantragt werden. Auch wenn die Mutter (oder der Vater) krank zu Hause liegt, kann die Krankenkasse Haushaltshilfe als Satzungsleistung bewilligen. Der Arzt muss dann eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der Haushaltshilfe ausstellen. Um eine schnelle Bearbeitung des Antrags durch die Krankenkasse zu ermögliche, sollte das Attest folgende Angaben enthalten:

-die Diagnose,
-die notwendige Stundenzahl pro Tag,
-und die voraussichtliche Dauer der Erkrankung.

Für weitere Informationen zur Familienpflege und für Rückfragen im Einzelfall stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Das Büro der Einsatzleitung ist von 8.00-16.00 Uhr, freitags bis 14.00 Uhr besetzt.

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QUELLE:
Selbstdarstellung der Mitterfelder gGmbH
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Jugendinfo München