Fragen? Wir haben die Antworten für dich!

Öffnungszeiten:

Mo. 12 - 19 Uhr,
Di. - Fr 13 - 18 Uhr
Sendlinger Str. 7 (Innenhof)
Häufige Suchen:

Diakonisches Werk Rosenheim e.V.
Jugendschutzstelle Ramersdorf

Elsässerstraße 30
81667 München

089-600 623-86
089-600 623-98

http://www.dwro.de

SELBSTDARSTELLUNG von der Jugendschutzstelle Ramersdorf

Wann wir geöffnet haben und wann Sie uns erreichen können

Die Einrichtung ist Rund-um-die-Uhr erreichbar, Aufnahmen können jederzeit erfolgen.

Warum es uns gibt

Junge Menschen, die einer dringenden Gefahr ausgesetzt sind, sich selbst bei der Polizei oder einer anderen Stelle melden und um Schutz ersuchen oder unbegleitet nach Deutschland einreisen und sich hierzulande ohne Personen- oder Erziehungsberechtigte aufhalten werden durch das zuständige Jugendamt in Obhut genommen (§ 42 SGB VIII) und vorläufig in einer geeigneten Einrichtung wie unserer Schutzstelle untergebracht. Wir gewährleisten den Schutz und die Sicherheit, die notwendige Versorgung und Betreuung und klären mittels einer Sozialen Diagnose die Ausgangslage sowie Möglichkeiten der Hilfe und Unterstützung ab.

Für wen wir da sind

Weibliche, männliche und diverse junge Menschen im Alter von 11 bis 16 Jahren, die durch ein Jugendamt nach § 42 SGB VIII in Obhut genommen wurden

junge Menschen, die sich in einer akuten Notsituation befinden

Geschwisterkinder, die nicht der Altersgruppe entsprechen (Zustimmung der Heimaufsicht erforderlich)

Ausschlusskriterien sind Selbst- oder Fremdgefährdungen, die einen akuten medizinischen, psychologischen oder psychiatrischen Behandlungsbedarf erfordern, gewalttätiges Verhalten, das den Schutz und die Sicherheit anderer gefährdet. Gleiches gilt für einen nicht leistbaren Pflegebedarf bzw. die Notwendigkeit gesonderter baulicher Voraussetzungen aufgrund einer Beeinträchtigung des jungen Menschen. Auch junge Menschen, die nach § 42 a vorläufig in Obhut genommen wurden, können in der Schutzstelle Ramersdorf ohne Zustimmung der Heimaufsicht nicht untergebracht werden.

Was wir erreichen wollen

Eine Kindeswohlgefährdung abwehren

Dem jungen Menschen Sicherheit und Schutz gewähren

Die Versorgung und Betreuung des jungen Menschen sicherstellen

Die Klärung der zur Inobhutnahme führenden Situation mit möglichst allen Beteiligten

Die Erstellung einer Sozialen Diagnose zur Feststellung des Bedarfs und weiteren Perspektivplanung

Endziel der vorläufigen Schutzmaßnahme soll eine dauerhafte, dem Wohl des Kindes entsprechende Lösung sein, wie

die Rückführung des jungen Menschen in die Herkunftsfamilie

die Unterbringung des Kindes bei einer Vertrauensperson oder bei Verwandten

die Gewährung stationärer Hilfen zur Erziehung oder

Hilfen nach anderen Leistungsgesetzen des Sozialgesetzbuchs.

Was wir anbieten

Erstellung einer Sozialen Diagnose innerhalb von zwei Monaten

Unterbringung in einer geschützten Umgebung

geregelte Tagesstruktur

Bedarfsgerechte Erst- und Alltagsversorgung

Zuleitung von medizinischen und therapeutischen Hilfen

altersgerechte Beratung und Unterstützung zur Krisenbewältigung

Förderung im leiblichen, emotionalen, sozialen und kognitiven Bereich

Förderung der Handlungsfähigkeit und im lebenspraktischen Bereich

Hilfen zur Entwicklung und Förderung von Handlungskompetenzen

Orientierung für Schule, Ausbildung und Beruf und Freizeit

Angehörigenarbeit

ganzheitlichen Betrachtung des jungen Menschen

psychologische Diagnostik und Testdiagnostik

Kooperation mit einem niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychiater

+++
QUELLE: www.dwro.de - Stand: 12/2019
+++

Jugendinfo München