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Öffnungszeiten:

Mo. 12 - 19 Uhr,
Di. - Fr 13 - 18 Uhr
Sendlinger Str. 7 (Innenhof)
Häufige Suchen:

Anwaltsverein im Amtsgericht
Rechtsberatung für Bürger mit geringem Einkommen

Maxburgstr. 4
80333 München

089 29 50 86

https://www.muenchener-anwaltverein.de/

Rechtsberatung für Bürger mit geringem Einkommen von der Gemeinnützigen Rechtsberatungsstelle der Münchner Rechtsanwälte

Personen aus den Landkreisen Dachau, Wolfratshausen/Bad Tölz sowie Ebersberg finden Informationen zu einer Rechtsberatung für Bürger mit geringem Einkommen über die jeweilige Homepage des zuständigen Amtsgerichts.

Beratungszeiten der Rechtsanwälte im Amtsgericht München

Maxburgstrasse 4, Zimmer 142, 1. Stock

Hinweis:
Eingang ist nur über Pacellistr. 5 möglich!

Montag / Mittwoch / Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr
(im August nur Montag und Mittwoch; an Brückentagen ist die Geschäftsstelle geschlossen)

Anmeldung nur bis 11.00 Uhr möglich - Terminvereinbarung ist nicht erforderlich

Voraussetzungen:

Eine Beratung pro Rechtsgebiet erhalten nach Nachweis der Bedürftigkeit:

- Sozialhilfeempfänger (SGB XII)
- Studenten (Studentenausweis)
- Schüler (Schulbestätigung)
- Bezieher von Grundsicherung SGB XII (Rentner)
- Bezieher von Wohngeld (Bescheid des Wohnungsamtes)
- Bezieher von Krankengeld (Auszahlungsschein)
- Bezieher von Arbeitslosengeld II (Jobcenter)
- Bezieher von Erziehungsgeld (alleinerziehende Mütter / Väter)
- Bezieher von Arbeitslosengeld I (bitte beachten Sie hier die Einkommensgrenzen) oder
- Geringverdiener durch Lohn-/Gehaltsnachweis (bitte beachten Sie die Einkommensgrenzen)

Für die Beratung wird ein Kostenbeitrag in Höhe von 6,00 € in bar erhoben.

Für eine Erstberatung gelten folgende Einkommensgrenzen (Berechnungsgrundlage: alle Einkommen abzüglich Miete):

Eine im Haushalt lebende Person € 435,00

Zwei im Haushalt lebende Personen € 655,00

Drei im Haushalt lebende Personen € 805,00

Vier im Haushalt lebende Personen € 1.086,00

Fünf im Haushalt lebende Personen € 1.227,00

Außerdem zu beachten: Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie wahrheitsgemäß, dass keine Ersparnisse, Wohneigentum (In-/Ausland) oder Rechtsschutzversicherung vorhanden sind.

Die mündliche Beratung ist nur einmal pro Jahr auf einem Teilbereich des Rechts möglich. Eine Beratung ist nicht möglich, sollte bereits ein Anwalt tätig sein.

QUELLE: www.muenchener-anwaltverein.de

Jugendinfo München