Fragen? Wir haben die Antworten für dich!

Öffnungszeiten:

Mo. 12 - 19 Uhr,
Di. - Fr 13 - 18 Uhr
Sendlinger Str. 7 (Innenhof)
Häufige Suchen:

Anwaltsverein im Amtsgericht
Rechtsberatung für Bürger mit geringem Einkommen

Maxburgstr. 4 (Eingang über Pacellistr. 5)
80333 München

089 29 50 86

https://www.muenchener-anwaltverein.de/

SELBSTDARSTELLUNG des Münchener Anwaltverein Rechtsberatung e.V.:

"Erste Hilfe in Rechtsfragen" von der Rechtsberatungsstelle der Münchner Rechtsanwälte.

Dieses Angebot richtet sich an bedürftige Personen in den Landkreisen München, Dachau, Wolfratshausen, Ebersberg, Starnberg und Fürstenfeldbruck.

Weitere Details zu den Voraussetzungen und den BERATUNGSZEITEN entnehmen Sie bitte den folgenden Hinweisen auf www.muenchener-anwaltverein.de

Amtsgericht München
Maxburgstraße 4, Zimmer 142, 1. Stock - Eingang über Pacellistr. 5!

Anmeldung vor Ort nur bis 11.00 Uhr möglich - Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. BERATUNGSTAGE in der Regel: Montag und Mittwoch 09.00 - 12.00 Uhr.

Voraussetzungen:

Eine Beratung pro Rechtsgebiet erhalten nach Nachweis der Bedürftigkeit:

- Sozialhilfeempfänger (SGB XII)
- Studenten (Studentenausweis)
- Schüler (Schulbestätigung)
- Bezieher von Grundsicherung SGB XII (Rentner)
- Bezieher von Wohngeld (Bescheid des Wohnungsamtes)
- Bezieher von Krankengeld (Auszahlungsschein)
- Bezieher von Arbeitslosengeld II (Jobcenter)
- Bezieher von Erziehungsgeld (alleinerziehende Mütter / Väter)
- Bezieher von Arbeitslosengeld I (bitte beachten Sie hier die Einkommensgrenzen) oder
- Geringverdiener durch Lohn-/Gehaltsnachweis
- (bitte beachten Sie die Einkommensgrenzen)

Für die Beratung wird ein Kostenbeitrag in Höhe von 6,00 € in bar erhoben.

Für eine Erstberatung gelten folgende Einkommensgrenzen (STAND 01/2025 - Berechnungsgrundlage: alle Einkommen abzüglich Miete):

- Eine im Haushalt lebende Person: € 435,00
- Zwei im Haushalt lebende Personen: € 655,00
- Drei im Haushalt lebende Personen: € 805,00
- Vier im Haushalt lebende Personen: € 1.086,00
- Fünf im Haushalt lebende Personen: € 1.227,00

Außerdem zu beachten: Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie wahrheitsgemäß, dass keine Ersparnisse, Wohneigentum (In-/Ausland) oder Rechtsschutzversicherung vorhanden sind.

Die mündliche Kurzberatung ist nur einmal pro Jahr in einem Fachgebiet des Rechts möglich. Eine Beratung ist nicht möglich, sollte bereits ein Anwalt/ eine Anwältin tätig sein.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Geschäftsstellen erteilen keine rechtlichen Auskünfte. Ein Dolmetscher kann nicht gestellt werden.

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QUELLE:
www.muenchener-anwaltverein.de
Stand: 01/2025
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Zusatzinfo des JIZ München:

Rechtsberatung ist auch in den folgenden Amtsgerichten im Umland von München möglich:

- Amtsgericht Dachau
- Amtsgericht Ebersberg
- Amtsgericht Fürstenfeldbruck
- Amtsgericht Starnberg
- Amtsgericht Wolfratshausen

Infos dazu unter: https://www.muenchener-anwaltverein.de/

Jugendinfo München