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Öffnungszeiten:

Mo. 12 - 19 Uhr,
Di. - Fr 13 - 18 Uhr
Sendlinger Str. 7 (Innenhof)
Häufige Suchen:

Amt für Wohnen und Migration
Bewilligungsstelle für Wohngeld

Werinherstraße 89
81541 München

089-23349250

http://www.muenchen.de

TELEFONISCHE AUSKÜNFTE zum Wohngeld gibt es unter:

Tel: 089 - 23349250

Kontakt per E-MAIL:

kundencenter-wohnen.soz@muenchen.de

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Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Diese Sozialleistung wird nur auf Antrag gewährt. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, besteht ein Rechtsanspruch auf das Wohngeld.

Der Antrag ist von der wohngeldberechtigten Person (Mieter) zu stellen.

Erfüllen mehrere Haushaltsmitglieder diese Voraussetzung, wird vermutet, dass die antragstellende Person von den anderen Haushaltsmitgliedern als wohngeldberechtigte Person bestimmt ist.

Wichtig ist der Termin der Antragstellung. Wohngeld wird in der Regel erst vom Beginn des Monats an geleistet, in dem der Antrag bei der Wohngeldbehörde eingegangen ist. Für zurückliegende Zeiträume gibt es grundsätzlich kein Wohngeld.

Bewilligung grundsätzlich für 12 Monate.

Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums muss bei weiterem Anspruchswunsch ein Weiterleistungsantrag gestellt werden.

Den Antrag erhalten Sie

- an den Infotheken im Amt für Wohnen und Migration und in den Sozialbürgerhäusern
- bei der Stadtinformation im Rathaus
- im Internet: » Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Wo stelle ich den Antrag?

Anträge auf Miet- und Lastenzuschuss im Stadtgebiet München werden im Amt für Wohnen und Migration, Werinherstr. 87, 81541 München bearbeitet.

Den Antrag können Sie auf dem Postweg an die Postadresse Amt für Wohnen und Migration Werinherstr 89, 81541 München einreichen oder an den Infotheken abgeben.
Für eine persönliche Vorsprache bei Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter ist auf jeden Fall eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

Bitte bedenken Sie, dass nur ein vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag und die Vorlage der benötigten Unterlagen eine zügige Bearbeitung ermöglichen.
Die Wohngeldstelle ist verpflichtet, die Plausibilität Ihrer Einkommensangaben zu überprüfen. Die Angabe der Einkünfte dient daher nicht nur der Berechnung des wohngeldrechtlich maßgeblichen Einkommens, sondern auch einer sachgerechten Entscheidung über den gestellten Wohngeldantrag und liegt somit in Ihrem eigenen Interesse.
Wohngeldanträge für Wohnraum außerhalb Münchens sind bei der jeweiligen Gemeinde bzw. dem Landratsamt zu stellen.

Wohngeldanträge für Wohnraum außerhalb Münchens sind bei der jeweiligen Gemeinde bzw. dem Landratsamt zu stellen.

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QUELLE und weitere Infos:

www.muenchen.de (Suchbegriff "Wohngeld" eingeben)

Stand: 09/2022
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Jugendinfo München