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Vermieterbescheinigung

Gerade ausgezogen, umgezogen und eingezogen!? Im Herbst 2015 wurde (wieder) eine sogenannte Vermieterbescheinigung eingeführt. Weil es dazu immer wieder Nachfragen im JIZ gibt, was es damit auf sich und was jede Mieterin/jeder Mieter zu beachten hat, haben wir uns mal schlau gemacht.

Seit November 2015 gilt das neue Bundes-Meldegesetz (BMG), wonach Vermieter und Mieter neue Meldepflichten haben. Wer innerhalb Deutschlands umzieht, muss dem zuständigen Einwohnermeldeamt seine neue Adresse mitteilen. Das regelten bisher die Meldegesetze der einzelnen Bundesländer. Seit 1. November 2015 ist dafür nun der Bund zuständig. Gemäß dem BMG müssen Wohnungsgeber nun ihren aus- bzw. einziehenden Mietern sog. "Vermieterbescheinigungen" oder "Wohnungsgeberbescheinigungen" ausstellen, die diese wiederum bei der An- bzw. Abmeldung der Meldebehörde vorlegen müssen. Wohnungsgeber kann der Vermieter sein, aber auch eine Verwaltungsgesellschaft oder ein Verwandter, bei dem jemand unentgeltlich wohnt. Der Vermieter als "Wohnungsgeber" ist also nun verpflichtet bei der An- bzw. Abmeldung mitzuwirken.

Bislang genügte für beides ein einfaches Formular. Seit 01.11.2015 benötigen die Mieter eine Bescheinigung des Wohnungsgebers. Dieser ist ab sofort verpflichtet eine solche Bescheinigung innerhalb von 2 Wochen auszustellen. "Tut er das nicht, können sogar Bußgelder verhängt werden!", erklärt Anja Franz, Sprecherin des Mietervereins München e.V.

Das Einwohnermeldeamt kann ein Bußgeld von bis zu 1.000 € verhängen. "Diese 1.000 € können auch dem Mieter auferlegt werden, wenn er sich nicht innerhalb von zwei Wochen ummeldet", ergänzt Anja Franz. "Wird eine falsche Wohnungsgeberbestätigung, etwa aus Gefälligkeit, ausgestellt, droht sogar ein Bußgeld von bis zu 50.000 €".

In der Regel muss sich der Mieter die Bestätigung von seinem neuen Vermieter ausstellen lassen, um sich damit bei der Meldebehörde umzumelden. Wer aber z.B. ins Ausland zieht, muss sich von seiner alten Adresse abmelden. Dann muss die Bescheinigung vom alten Vermieter geschrieben werden. "Eine solche Regelung gab es schon einmal, sie wurde aber aus Datenschutzgründen abgeschafft. Seitdem war es möglich, sich ohne Nachweis irgendwo an- oder abzumelden. Dies wurde oft von Kriminellen genutzt, um einen festen Wohnsitz vorzutäuschen. Allerdings wird die Anmeldung für Mieter an ihrem neuen Wohnort dadurch wieder komplizierter", so Anja Franz weiter.

Quelle: Pressemitteilung des Mieterverein München e.V.

Tipp:

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