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U18-Landtags-Wahl im JIZ

Im Herbst sind Wahlen in Bayern. Gewählt werden Abgeordnete für den Landtag. Damit auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ihre politische Meinung äußern können, werden die U18-WAHLEN organisiert. Am Freitag, den 22. September 2023, von 10-18 Uhr habt ihr die Chance eure Stimme im JIZ abzugeben. Mehr zu den u18-Wahlen erfährt ihr hier.

WAS IST DIE U18-WAHL?

Die U18-WAHL ist die Wahl für junge Menschen unter 18 Jahren, die aufgrund ihres Alters bei den regulären Wahlen noch nicht wählen dürfen.

WANN finden die U18-WAHLEN statt?

Die U18-WAHL findet im Zeitraum vom 21. bis 29. September 2023.
Speziell im JIZ kannst du am Freitag den 22. September zwischen 10.00 und 18.00 Uhr wählen kommen.

WO finden die U18-WAHLEN statt?

In ganz Bayern gibt es viele U18-Wahllokale. Gewählt wird zum Beispiel in den Schulen oder Freizeiteinrichtungen. Wo es U18-Wahllokale gibt, kannst du hier nachschauen:
U18-WAHL-LOKALE in Bayern

Wer darf bei den U18-Wahlen wählen?

Wahlberechtigt sind alle Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.

WAS passiert mit den abgegebenen Stimmen?

Im Anschluss der U18-WAHLEN werden die Ergebnisse über die U18-Wahlsoftware auf www.U18.org veröffentlicht. U18-Wahlen stellen rechtlich gesehen eine Meinungsumfrage dar, die als Wahlumfrage durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung geschützt ist.

Wie funktioniert die U18-WAHL?

Den Ablauf der U18-WAHL bestimmt die Wahlordnung:

Wahlordnung

  1. U18-Wahlen müssen FREIWILLIG bleiben. Es wählt nur, wer will!
  2. WAHLBERECHTIGT ist ausnahmslos jede*r Anwesende unter 18 Jahre.
  3. Wahlen sind GEHEIM. Keiner darf sehen, wer was ankreuzt. Das heißt, dass es in jedem Wahllokal die Möglichkeit geben muss, den Stimmzettel ungesehen auszufüllen. Zum Beipiel in der Wahlkabine. Anschließend werden die Stimmzettel dann gefaltet in eine Wahlurne reingeschmissen. Selfies mit Stimmzettel sind übrigens bei Wahlen nicht erlaubt.
  4. Auch bei der U18-Wahl gibt es nur EINEN WAHLGANG, jede*r darf nur einmal wählen.
  5. Bei der Landtagswahl gibt es Erst- und Zweitstimme. Das heißt du hast ZWEI KREUZE, einen für die Erst- und einen für die Zweitstimme.
  6. DIE AUSZÄHLUNG machen mehreren Personen gemeinsam, die bezeugen können, dass niemand geschummelt hat. Die Auszählung darf erst beginnen, nachdem das Wahllokal geschlossen wurde.

Komm am 22. September 2023 ins JIZ. Wir freuen uns auf deine Stimme.
DU hast die Wahl!

Weitere Infos findest du auch unter www.U18.org und BJR U18-Wahlen

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Jugendinfo München