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Häufige Suchen:

Energiepauschale noch nicht beantragt?

200 Euro gewährt der Bund Studierenden und Fachschüler*innen als Entlastung für die gestiegenen Energiekosten. Doch kurz vor Ende der Frist am 30. September hat etwa jede*r vierte Berechtigte noch keinen Antrag gestellt. Hier erfährst du, ob du berechtigt bist und wie bzw. wo du deinen Antrag noch stellen kannst.

Wer bekommt die Einmalzahlung?

Studierende, die

  • zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert gewesen sind und
  • ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

(Berufs-)Fachschülerinnen und Fachschüler, die

  • zum 1. Dezember 2022 an einer Ausbildungsstätte in Deutschland angemeldet waren und
  • ihren Wohnsitz in Deutschland haben und

eine der folgenden Ausbildungen absolvieren:

  • Bildungsgänge an einer Berufsfachschule oder Fachschule mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses, oder
  • Bildungsgänge an einer Fachschule, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen, oder
  • vergleichbare Bildungsgänge an sonstigen Schulen unter den genannten Voraussetzungen

Du hast noch keinen Antrag gestellt und bist berechtigt? Dann kannst du deinen Antrag noch bis zum 30. September 2023 über eine eigens eingerichtete Plattform stellen. Dort wird alles genau erklärt, was du benötigst und wie die einzelnen Schritte ablaufen.

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Quelle: www.tagesschau.de/inland/studierende-energiehilfe-100.html (Stand: 05.09.2023)

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Jugendinfo München