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Öffnungszeiten:

Mo. 12 - 19 Uhr,
Di. - Fr 13 - 18 Uhr
Sendlinger Str. 7 (Innenhof)
Häufige Suchen:

Stadtjugendamt München
Volljährigenberatung

Werner-Schlierf-Str. 9
81539 München

089 233-675-04 oder-68 oder-67
089 233-67531

http://www.muenchen.de/jugendamt

Als junge/r Volljährige/r haben Sie bis zum 21. Geburtstag Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch das Stadtjugendamt München bei der Geltendmachung von Unterhalts- und Unterhaltsersatzansprüchen gegenüber Ihren Eltern (§ 18 Absatz 4 Sozialgesetzbuch Achtes Buch), wenn Sie im Stadtgebiet München wohnen.

Beratung und Unterstützung insbesondere zu folgenden Themen:

Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche (Bedürftigkeit, Leistungsfähigkeit)

Erstberechnung von Unterhaltsansprüchen bzw. Neuberechnung des Unterhalts ab Volljährigkeit sowie weitere Schritte zur Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs

Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs durch Pfändungsmaßnahmen

Verjährung, Verwirkung von Unterhaltsrückständen und Insolvenzverfahren

Sozialleistungen für junge Volljährige in Schul- oder Berufsausbildung.

Ansprechpartner

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Familiennamen der/des jungen Volljährigen.

Telefonnummern der Volljährigenberatung:

A - N
Tel. (089) 233-67504 (Mo, Di, Do, Fr)

O - U
Tel. (089) 233-67468 (Mo, Mi)

T - Z
Tel. (089) 233-67467 (Di, Fr)

Persönliche Beratungen erfolgen nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Quelle: www.muenchen.de (03/2015)

Jugendinfo München