Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
Kontakt auch per Signal und SMS 0151 1723 5829 möglich.
SELBSTDARSTELLUNG der Ombudsstelle für Kinder- und Jugendhilfe in Oberbayern (Stand: 10/2022):
Warum es uns gibt
Die Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII bietet ein breites Spektrum an Hilfen und Leistungen für Minderjährige und deren Personensorge- bzw. Erziehungsberechtigte. An der Erbringung dieser Leistungen sind verschiedene Akteure (Jugendamt, öffentlicher oder freier Träger, Dritte) beteiligt. Über Verfahrensabläufe sowie Rechte und Pflichten der Beteiligten im Verfahren herrscht aufgrund der Komplexität häufig Informations- und Beratungsbedarf. Nach § 8 SGB VIII haben Kinder und Jugendliche ihrem Entwicklungsstand entsprechend ein Recht auf Beteiligung und Beratung.
Gemäß § 5 SGB VIII haben Leistungsberechtige das Recht, zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe zu äußern.
Im Hilfeverlauf oder schon bei der Beantragung von Hilfen kann es zu Konflikten zwischen Leistungsempfänger (Kinder, Jugendliche, Eltern etc.), dem Leistungsträger (z. B. Jugendamt) und dem Leistungserbringer (z. B. freier Träger) kommen. Ombudschaft leistet einen Beitrag dazu, Machtasymmetrien zu erkennen und auszugleichen sowie Konflikte zu lösen. Sie wird als eine unabhängige Dienstleistung verstanden, die Kindern und Jugendlichen, deren Personensorge- bzw. Erziehungsberechtigten und anderen, im Einzelfall am jugendhilferechtlichen Verfahren Beteiligten sowie Dritten mit konkreten Fragen zu allgemeinen Verfahrensabläufen und Strukturprinzipien der örtlichen Jugendhilfe offen steht. Die Dienstleistung der Ombudsstelle kann kostenlos und vertraulich in Anspruch genommen werden.
Für wen wir da sind
Zielgebiet der Ombudsstelle OKJO ist der Regierungsbezirk Oberbayern mit Ausnahme des Landkreises München. Zielgruppe sind dort lebende
Kinder und Jugendliche sowie deren Personensorge- oder Erziehungsberechtigte mit Personensorge. Ebenfalls zählen junge Volljährige in der Definition des § 7 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII bis zum 27. Lebensjahr zur Zielgruppe. Auch Dritte zählen dazu, sofern sie einzelfallbezogene Anfragen haben und unmittelbar am jugendhilferechtlichen Verfahren beteiligt sind.
Interessierte im Zuständigkeitsbereich der (örtlichen) Träger sowie der freien Träger, sofern diese zielgerichtete und zweckgebundene Fragen zu allgemeine Verfahrensabläufen und Strukturprinzipien der (örtlichen) Jugendhilfe haben.
Die Mitarbeiter der Ombudsstelle beraten Sie gerne bei Konflikten und Schwierigkeiten rund um Kinder- und Jugendhilfeleistungen gemäß des Sozialgesetzbuches VIII. Es findet keine Beratung oder ombudschaftliche Tätigkeit zu den Themenfeldern Kindergeld, Unterhalt, BAföG statt. Ratsuchende mit entsprechenden Anliegen werden an bestehende Einrichtungen verwiesen. Ebenfalls findet keine Rechtsberatung oder eine rechtliche Begleitung im Widerspruchs- oder Klageverfahren statt.
Was wir erreichen wollen
Identifikation und Ausgleich von strukturellen Machtgefällen in der Kinder- und Jugendhilfe
Information über Angebote, Maßnahmen und Leistungen der (örtlichen) Kinder- und Jugendhilfe
Aufklärung über Rechte und Pflichten aller Beteiligten im Jugendhilfeverfahren
Stärkung der Selbstwirksamkeit und Entscheidungskompetenz der Ratsuchenden
Konfliktlösung durch Beratung, Moderation, Mediation statt belastender und langer Rechtsstreitigkeiten
Ein gemeinsamer Prozess für eine gelingende Jugendhilfe, bei dem im Konfliktfall alle Beteiligten gewinnen
Was wir anbieten
Einzelfallbezogen vertrauliche und unabhängige Beratung
Information über Angebote, Maßnahmen und Leistungen der (örtlichen) Kinder- und Jugendhilfe
Sprechstunde in Rosenheim sowie aufsuchend vor Ort im Regierungsbezirk Oberbayern (außer Landkreis München)
Begleitung, Moderation und Mediation in Konfliktfällen zwischen Leistungsempfängern, Leistungserbringern und/oder Leistungsträgern
Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Ombudschaft
Wie wir ausgestattet sind
Die Ombudsstelle wird seit 01.01.2021 als Standort im Rahmen eines Modellprojekts des Bayerischen Landesjugendamtes gefördert und ist mit zwei Teilzeitstellen (à 20 Stunden) ausgestattet. Organisatorisch ist die Ombudsstelle an die Sozialen Dienste des Diakonischen Werks Rosenheim angebunden. Dadurch wird eine Unabhängigkeit von den trägereigenen Jugendhilfeangeboten, die in der Marke „Jugendhilfe Oberbayern“ organisiert sind, sichergestellt.
Mit wem oder was wir kooperieren
Die Ombudsstelle kooperiert im Rahmen des Modellprojekts „Ombudschaftswesen der Kinder- und Jugendhilfe in Bayern“ mit den beiden anderen Modellprojektstandorten im Landkreis München und in Augsburg. Ferner findet eine enge Zusammenarbeit mit der wissenschaftlichen Begleitung des Modellprojekts statt. Darüber hinaus steht die Ombudsstelle im Austausch mit anderen Ombudsstellen im Bundesgebiet.
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QUELLE: