Fragen? Wir haben die Antworten für dich!

Öffnungszeiten:

Mo. 12 - 19 Uhr,
Di. - Fr 13 - 18 Uhr
Sendlinger Str. 7 (Innenhof)
Häufige Suchen:

Stadtjugendamt München
Fachstelle Kinder- und Jugendschutz (S-II-E/JS)

Luitpoldstr. 3 / III (Elisenhof)
80335 München

089 233-49501
089 233-499 60

http://www.muenchen.de/jugendschutz

Selbstverständnis

Aufgabe des Jugendschutzes ist es entwicklungsfördernde Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien durch Beratung und Unterstützung sowie durch jugendschutzrechtliche Auflagen zu schaffen.

Im Vordergrund steht die Sicherung der Rechte und Chancen von Mädchen und Jungen auf eine positive gesundheitliche wie auch psychosoziale Entwicklung und die Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Unser Anliegen ist es, Kinder und Jugendliche zu Kritikfähigkeit, Differenzierungsvermögen, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit zu erziehen, um sie fit zu machen für den Umgang mit nicht immer ungefährlichen Realitäten von Konsum-, Freizeit- und Medienkultur.

Jugendschutz versteht sich als Anwalt und Lobby für Kinder und Jugendliche, er will die nachwachsende Generation weder bevormunden noch vor sämtlichen Gefahren und Risiken bewahren. Es geht vielmehr darum, Kinder und Jugendliche zu befähigen, mit bestehenden Risiken umzugehen, vorhandene Missstände zu erkennen und gemeinsam und verantwortlich zu ihrer Veränderung beizutragen.

Innerhalb des gesetzlichen Rahmens obliegt die Einschätzung, wie Gefährdungen oder Beeinträchtigungen zu bewerten sind, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fachstelle. Dabei werden die sich ständig verändernden Werte und Normen im gesellschaftlichen Kontext miteinbezogen.

ARBEITSWEISEN

Beratung

Wir informieren und beraten Jugendliche, Eltern, pädagogische Fachkräfte, Behörden, Gewerbetreibende und sonstige Interessierte zu jugendschutzrelevanten Themen und Fragestellungen.

Information

Mit eigenen Broschüren und Faltblättern in mehreren Sprachen sowie Infomaterial anderer Institutionen geben wir Hilfestellung zu jugendschutzrelevanten Themen. Dazu dienen auch Vorträge und Veranstaltungen.

Prävention

Wir beobachten sich abzeichnende Marktentwicklungen und gesellschaftliche Strömungen ebenso wie sich herauskristallisierende örtliche “Brennpunkte”, um frühzeitig jugendschutzrechtliche Belange zu erkennen, anzusprechen und entsprechende Maßnahmen zu treffen.

Intervention

Jugendschutzrechtliche Intervention, Auflagen bzw. Verbote sollen mögliche “Jugendgefährdungen” ausschließen. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden (Kreisverwaltungsreferat, Polizei, Gewerbeaufsichtsamt, Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, Jugendschutz.net, uvm.).

Tätigkeitsschwerpunkte

- Sichtung, Überprüfung und Beurteilung von Medien und Veranstaltungen im Hinblick auf Interventionen

- Kontakte zu und Kontrollen von Gaststätten, Diskotheken, Parties, Großveranstaltungen, Konzerten, Kinos, Internetcafés, Videotheken und Geschäften

- Marktbeobachtung (Entwicklungen im Veranstaltungsbereich, Trends im Medienbereich)

- Beratung von Eltern, Erzieherinnen und Erziehern, Lehrkräften zu Jugendschutzfragen, Medienerziehung, Gefährdung und Konsumverhalten

- Beratung von Gewerbetreibenden und Medienanbietern (z.B. Konzertveranstalter, Filmproduktionen, Internetcafé- und Videothekenbetreiber)

- Beantwortung von Anfragen und Beschwerden

- Betreiben von Jugendschutzstellen auf dem Frühlings- und Oktoberfest

- Stellungnahmen bei der künstlerischen Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen (Film, Fernsehen, Chor, Ballet, usw.) im Rahmen des Jugendarbeitsschutzgesetzes

- Stellungnahmen zu geplanten Projekten (z.B. Spielhallen) und jugendschutzrelevanten Veranstaltungen bzw. Veranstaltungsorten

- Auflagenbescheiderstellung für Veranstaltungen (z.B. jugendrelevante Popkonzerte) und Veranstaltungsorte (z.B. Alters- und Zeitbegrenzungen, Jugendverbote)

- Sachverständigentätigkeit und Mitarbeit in Fachgremien: Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK), Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle (USK), Bayerischer Filmgutachterausschuss, Arbeitskreis Jugendschutz

Quelle: www.muenchen.de/jugendschutz

Jugendinfo München