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Öffnungszeiten:

Mo. 12 - 19 Uhr,
Di. - Fr 13 - 18 Uhr
Sendlinger Str. 7 (Innenhof)
Häufige Suchen:

Paritätischer Wohlfahrtsverband
Freiwilligendienste

Charles-de-Gaulle-Straße 4
81737 München

089 30611-136 (FSJ)
089 30611-156

http://www.freiwilligendienste-bayern.de

Kontakt bezüglich Bundesfreiwilligendienst (BFD) und BFD Ü27:

Tel: 089/ 30 61 12 15
Mail: bfd@paritaet-bayern.de

Träger für Einsatzstellen:
- Freiwilliges Soziales Jahr
- Bundesfreiwilligendienst
- Bundesfreiwilligendienst über 27 Jahre

SELBSTDARSTELLUNG des Paritätischer Wohlfahrtsverbandes:

Jeder kann sich für ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) bewerben, der die Vollzeitschulpflicht erfüllt hat. Das heißt, du musst mindestens 9 Jahre zur Schule gegangen sein. Für das FSJ gibt es eine Altersbegrenzung: du darfst bis zum Ende deines FSJ nicht älter als 26 Jahre sein. An deinem 27. Geburtstag endet auch das FSJ. Im BFD gibt es keine Altersbegrenzung.

Was wird von mir beim Freiwilligendienst erwartet?

Die Entscheidung einen Freiwilligendienst zu leisten, wird freiwillig getroffen. Das bedeutet, dass du dich aktiv dem Neuen stellen willst.

Geeignet ist, wer an anderen Menschen interessiert ist und auf andere zugehen kann. Gute Voraussetzungen sind außerdem Geduld, Offenheit und Toleranz mit sich selbst und anderen. Notwendig ist auch die Bereitschaft, sich mit den Anforderungen in den Einsatzstellen und den Menschen, um die du dich kümmerst, auseinanderzusetzen. Dazu gehört, dass du die Aufgaben in der Einsatzstelle verantwortungsbewusst und zuverlässig erfüllst.

Du bist selbst für den Erfolg deiner „Bildungsreise“ mitverantwortlich, indem du aktiv mitarbeitest und die Seminare mitgestaltest.

FSJ:
- ein monatliches Taschengeld
- Verpflegungsgeld
- gegebenenfalls eine Unterkunft oder Mietzuschuss
- volle Sozial-, Unfall- und Haftpflichtversicherung
- einen FSJ- Ausweis
- eine FSJ- Bescheinigung
- ein qualifiziertes Arbeitszeugnis und eine Dienstbescheinigung
- 25 Seminartage
- pädagogische Unterstützung und Begleitung
- ggfs. Anerkennung als Vorpraktikum/Wartezeit

BFD:
- ein monatliches Taschengeld
- Verpflegungsgeld
- gegebenenfalls eine Unterkunft oder Mietzuschuss
- Kindergeldausgleich (ab 25 Jahre)
- volle Sozial-, Unfall- und Haftpflichtversicherung
- einen BFD- Ausweis
- eine BFD- Dienstbescheinigung
- ein qualifiziertes Arbeitszeugnis und eine Dienstbescheinigung
- 25 Seminartage (davon 5 Tage politische Bildung)
- pädagogische Unterstützung und Begleitung
- ggfs. Anerkennung als Vorpraktikum/Wartezeit

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QUELLE: www.freiwilligendienste-bayern.de (09/2022)
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Jugendinfo München